Niedersachsen:
Entwurf für Transparenzgesetz beschlossen


[3.2.2017] Bürger sollen zukünftig Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun von der Landesregierung Niedersachsen beschlossen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende Januar dieses Jahres den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes – auch Transparenzgesetz genannt – beschlossen. Nach Angaben der Landesregierung erhalten Bürger demnach einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus sehe das Gesetz vor, dass die Verwaltungen wesentliche Informationen in ein allgemein zugängliches, zentrales Informationsregister einstellen, damit die Bürger diese zukünftig selbst recherchieren können. Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörden müsse Rechnung getragen und einem Missbrauch vorgebeugt werden. Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind nach Angaben des Landes dennoch sicher. Für personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe der Information nicht zustimmt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin bei einigen Behörden aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindeverbänden vorgesehen sei, bestehe er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur teilweise oder gar nicht. (sav)

Weiter zum Gesetzesentwurf (Deep Link)
http://www.niedersachsen.de

Stichwörter: Open Government, Open Data, Informationszugangsgesetz, Niedersachsen



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