[23.3.2017] Eine erneute Stellungnahme zum Onlinezugangsverbesserungsgesetz und dem geplanten Portalverbund von Bund und Ländern hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – Vitako – veröffentlicht. Darin wird erneut mehr Interoperabilität statt Zentralisierung gefordert.
Ralf Resch, Geschäftsführer der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – Vitako – hat im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der CeBIT (20. bis 24. März 2017, Hannover) die Bedeutung des kommunalen Sektors für den geplanten Portalverbund von Bund und Ländern unterstrichen. Gleichzeitig forderte er mehr Beteiligung bei der Ausgestaltung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) und der anschließenden Umsetzung. „Wenn wir über konkrete Architekturmodelle sprechen, kann Vitako einen wertvollen Beitrag leisten. Dazu muss es nur einen Wettbewerb um die besten Lösungen geben. Hier sehen wir noch gewisse Differenzen mit den Vorstellungen, die der Bund im OZG geäußert hat.“ Vitako schlage vor, den Portalverbund als interoperable und intelligent vernetzte technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zu definieren, über die ein Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller föderalen Ebenen angeboten wird.
In einer erneuten Stellungnahme Vitakos zum OZG (
wir berichteten) heißt es, die Absicht der Bundesregierung, das Online-Angebot für elektronische Verwaltungsleistungen weiter auszubauen und dafür die Portale von Bund und Ländern elektronisch zu verknüpfen, sei begrüßenswert. Mit Verweis auf die bestehenden elektronischen Verwaltungsangebote in Ländern und Kommunen macht die Bundes-Arbeitsgemeinschaft jedoch abermals auf die unkalkulierbaren zusätzlichen Kosten aufmerksam, die durch verpflichtende IT-Komponenten für Länder und Kommunen entstehen würden. Es sei sinnvoll und notwendig, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen einvernehmlich im IT-Planungsrat über die notwendigen IT-Komponenten entscheidet. „Verwaltungsebenenübergreifendes E-Government in Deutschland wird nur dann gelingen, wenn heute bereits vorhandene Portalstrukturen miteinander verknüpft werden“, erklärt Ralf Resch. „Dafür müssen aber gemeinsame Standards für Prozesse sowie Querschnitts- und Basisdienste wie Authentifizierung oder elektronische Bezahlmöglichkeiten entwickelt werden. Wir bieten hierfür ausdrücklich unsere Expertise und Mitarbeit an.“
(bs)
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