[7.4.2017] Die Bundesregierung macht den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland: Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf schafft jetzt die so genannte Störerhaftung ab. WLAN-Betreiber können somit nicht mehr verantwortlich gemacht werden, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreiten oder abrufen.
Den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ hat jetzt die Bundesregierung beschlossen. „Damit machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland“, erklärte Ministerin Zypries. „Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten.“ Mit der Abschaffung der viel kritisierten Störerhaftung auf Unterlassung setzen sich WLAN-Betreiber künftig nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen oder nicht lizensierte Inhalte hochladen. Bislang können WLAN-Anbieter verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten tragen zu müssen, insbesondere die Abmahnkosten. Außerdem stellt der Gesetzentwurf nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen. Zypries: „Damit ist es uns gelungen, die Hürden abzuschaffen, die bislang eine Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland behindert haben.“ Sie erwarte sich davon den entscheidenden Schub, um hier im europaweiten Vergleich aufzuholen.
(bs)
http://www.bmwi.de Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Deep Link)
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