[4.5.2017] Freifunk-Initiativen will der Bundesrat den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht deshalb eine Ergänzung der Abgabenordnung vor.
Der Bundesrat will die so genannten Freifunk-Initiativen fördern und ihnen den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Das sieht ein von den Ländern eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk (18/12105) vor. Bislang können Freifunk-Initiativen nach der Abgabenordnung nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Freifunk ist laut dem Bundesrat eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements, das die Digitalisierung vorangebracht hat. Es gebe zahlreiche Initiativen, die ein Kommunikationsnetzwerk aufbauen, das kostenlos genutzt werden kann. So würden lokale Bürgernetze entstehen, die einen freien Zugang zum Internet bieten. Eine Alternative zu leistungsfähigen Internet-Anschlüssen sind sie laut Bundesrat allerdings nicht.
(ve)
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