[7.6.2017] Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird in Zukunft leichter zu handhaben und attraktiver: Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises zugestimmt.
Seit dem Jahr 2010 wird der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Mit der eID können sich Bürger, Unternehmen und Behörden gegenüber ihren Kommunikationspartnern im Netz ausweisen. Bislang blieb die Nutzung der Online-Ausweisfunktion jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises, dem am vergangenen Freitag (2. Juni 2017) auch der Bundesrat zugestimmt hat, sollen nun gesetzliche Hürden abgebaut und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitert werden. Das soll nach Angaben der Bundesregierung dazu beitragen, dass diese vor allem in der Verwaltung stärker genutzt wird.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig jeder neue Personalausweis mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben wird. Unternehmen erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann die Online-Funktion des Personalausweises eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wie der Bundesrat vermeldet, wird das Gesetz nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach Verkündung in Kraft treten. Die Verpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf gewährleisten zu können, gelte hingegen erst ab dem 15. Mai 2018.
(bs)
Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Deep Link)
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