Datenschutz:
Vollzugshinweise für die EU-DSGVO


[24.7.2017] Ein erstes Kurzpapier mit Auslegungs- und Vollzugshinweisen für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) haben jetzt die Landesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht.

Viele Unternehmen, Vereine, Verbände, Behörden – und auch die Datenschutzaufsichtsbehörden selbst – bereiten sich derzeit auf das neue europäische Datenschutzrecht, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), vor. Diese ist ab dem 25. Mai 2018 zwingend umzusetzen. Die Landesdatenschutzbeauftragten haben sich daher nun nach eigenen Angaben entschlossen, in kompakter Form so genannte Kurzpapiere mit Auslegungs- und Vollzugshinweisen zu veröffentlichen. Die ersten Kurzpapiere befassen sich demnach mit dem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DS-GVO“, den „Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen“, der „Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung“ und der Datenübermittlung in Drittländer. „Die Kurzpapiere erleichtern die ersten Schritte, um Zugang zur EU-DSGVO zu finden“, erklärte dazu Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter (TLfDI), Lutz Hasse. (bs)

Die Kurzpapiere zum Download (Deep Link)
http://www.tlfdi.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, EU-DSGVO



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