DATEVkommunal:
Rechtskonformität bestätigt


[24.11.2017] Das Software-Paket DATEVkommunal hält die rechtlichen Vorgaben für kommunale Finanz-Software bis 2020 ein. TÜV Informationstechnik hat die Programme entsprechend überprüft.

Für die Bundesländer Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann das Software-Paket DATEVkommunal aktuelle Testate nach dem Offenen Katalog Kommunaler Software-Anforderungen (OKKSA) vorweisen. Wie DATEV mitteilt, bescheinigen sie den Programmen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für kommunale Finanz-Software bis zum Jahr 2020. TÜV Informationstechnik habe die Prüfung durchgeführt. Demnach erfülle DATEVkommunal alle Anforderungen der jeweiligen regionalen Ausprägungen des OKKSA Katalogs sowie die Kriterien nach dem Katalog der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft für technikunterstützte Informationsverarbeitung im Land Brandenburg (TUIV-AG). Begutachtet wurden laut DATEV im Einzelnen die Module für das kommunale Forderungswesen, die Mittelbewirtschaftung, die Haushaltsplanung, die Finanzrechnung und das kommunale Rechnungswesen. (ve)

http://www.datev.de

Stichwörter: Finanzwesen, DATEV, DATEVkommunal, TÜV Informationstechnik



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