[20.12.2017] Mit dem neuen Jahr wird die vorausgefüllte elektronische Anmeldung (eVA) in den Verwaltungen eingeführt. Das soll unter anderem für eine schnellere Bearbeitung von Zu- und Umzugsmeldungen sorgen.
Bisher waren die Themen Zu- und Umzug für die Mitarbeiter in den Verwaltungen mit einem hohem Zeitaufwand verbunden. Ab dem 1. Januar 2018 hält nun die vorausgefüllte elektronische Anmeldung, kurz eVA, Einzug in die Meldebehörden. Neben einer enormen Zeitersparnis soll die eVA auch für eine deutlich schnellere Bearbeitung und somit für die Entlastung der Verwaltungsmitarbeiter sorgen. Außerdem werden durch die Nutzung der eVA Fehler reduziert und Daten automatisch geprüft sowie validiert. Das teilt IT-Dienstleister adKOMM mit, der seine Kunden ab Januar mit Schulungen auf die eVA vorbereitet. Die Weichen für die Nutzung der vorausgefüllten elektronischen Anmeldung müssen die Rathäuser laut adKOMMbis Ende April 2018 gestellt haben. Ab dann seien sie zur Bereithaltung der Daten verpflichtet.
(bs)
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