[24.1.2018] In Frankfurt am Main kann der vorübergehende Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum elektronisch angemeldet werden.
Der vorübergehende Verkauf von Getränken und Speisen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum kann in Frankfurt am Main jetzt online beim Ordnungsamt beantragt und bezahlt werden. Wie die Mainmetropole berichtet, wird das Angebot analog zum Online-Bewohnerparkausweis mit der Software civento des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21 (
wir berichteten) abgewickelt. „Bereits 2016 sind wir mit der Möglichkeit, Bewohnerparkausweise online zu beantragen, einen großen Schritt gegangen“, berichtet Ordnungsdezernent Markus Frank. „Auch mit der jetzt geschaffenen Möglichkeit, Speisen- und Getränkeangebote bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen im öffentlichen Raum online anzuzeigen und zu bezahlen, gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung digitale Behörde.“ Aufgrund einer Gesetzesänderung im Hessischen Gaststättengesetz zum 1. Januar 2018 sind neben Privatpersonen, Vereinen und kirchlichen Institutionen nun auch Gewerbetreibende verpflichtet, den vorübergehenden Verkauf von Getränken und Speisen zum Verzehr vor Ort anzuzeigen.
(ve)
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