[19.1.2018] Die digitale Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen ist in Hamburg und Schleswig-Holstein ab sofort flächendeckend möglich. Grundlage ist das Verfahren "i-Kfz Stufe 2" von IT-Dienstleister Dataport.
In Hamburg und Schleswig-Holstein können Kraftfahrzeuge ab sofort über das Internet wiederzugelassen werden. Das von Dataport programmierte Verfahren "i-Kfz Stufe 2" steht jetzt flächendeckend zur Verfügung. Voraussetzung ist laut Dataport, dass die Wiederzulassung vom selben Fahrzeughalter, der das Fahrzeug zuvor außer Betrieb gesetzt hat, im selben Zulassungsbezirk durchgeführt wird. Für den digitalen Verwaltungsakt benötigen Nutzer den neuen Personalausweis samt freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) digitalisiert mit dem Projekt i-Kfz das Fahrzeugzulassungswesen. Seit Anfang 2015 ist die Außerbetriebsetzung online möglich. Mit Stufe 2 hat Dataport jetzt gemeinsam mit dem Landesbetrieb Verkehr der Freien und Hansestadt Hamburg (LBV) sowie dem Kommunalen Forum für Informationstechnik (KomFIT) in Schleswig-Holstein die Wiederzulassung über das Internet umgesetzt. Die digitale Kfz-Neuzulassung inklusive Halterwechsel (Stufe 3) soll ab Anfang 2019 möglich sein.
(ba)
Kfz-Wiederzulassung in Hamburg (Deep Link)
Kfz-Wiederzulassung in Schleswig-Holstein (Deep Link)
http://www.dataport.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
Dataport,
Hamburg,
Schleswig-Holstein,
Kfz-Wesen,
Kfz-Zulassung,
i-Kfz