[25.1.2018] Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat das Fachverfahren OK.GEWERBE um das Modul Prostituiertenschutzgesetz erweitert.
Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Da Prostituierte ohne Anmeldebescheinigung nicht mehr beschäftigt werden dürfen, müssen Behörden ihnen Anmelde- und Gesundheitsbescheinigungen ausstellen und sämtliche Daten über Prostitutionstätigkeit, -gewerbe, - veranstaltungen und -fahrzeuge regelmäßig an das jeweilige Landesamt für Statistik melden. Um Behörden bei den damit einhergehenden neuen Aufgaben zu unterstützen, hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ihr Fachverfahren OK.GEWERBE um das Modul Prostituiertenschutzgesetz erweitert. Dieses unterstütze die Ausstellung der Alias-Bescheinigungen, die Erlaubniserteilungen sowie die Statistikauswertungen.
(ve)
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