Kreis Gießen:
Breitbandausbau braucht Verbindlichkeit


[3.4.2024] Der Kreis Gießen beklagt einen Mangel an Planungssicherheit beim Glasfaserausbau. Dieser werde durch eine fehlende Verbindlichkeit von Ausbauankündigungen der Telekommunikationsunternehmen verursacht. In einem Positionspapier fordert der Landkreis vom Bund eine stärkere gesetzliche Regulierung.

Durch unverbindliche Ausbauankündigungen der Unternehmen entsteht für die Kommunen eine undurchsichtige Situation beim Glasfaserausbau. Der Bund will bis 2030 flächendeckend Glasfaser bis in jedes Haus bringen. Dies ist auch erklärtes Ziel des Landkreises Gießen. Dieser weist nun auf die unübersichtliche und zum Teil unklare Breitband-Ausbausituation hin. Damit würden nicht nur Privathaushalte und Unternehmen, sondern auch die Kommunen vor Schwierigkeiten gestellt. Als Hintergrund der aktuellen Situation benennt der Landkreis die zwei grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten des Breitbandausbaus: Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen verursache zwar keine Kosten für die öffentliche Hand, ist aber oft an Vermarktungsquoten – also das potenzielle Kundeninteresse – geknüpft. Beim geförderten Ausbau finanzieren Bund, Land und Kommunen den Ausbau des Glasfasernetzes mit. Die Haushalte der Kommunen werden durch diese anteiligen Kosten allerdings belastet. „Eigentlich ist es daher zu begrüßen, wenn sich möglichst viele Haushalte und Unternehmen für einen Anschluss im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus entscheiden“, erklärt Landrätin Anita Schneider.

Ausbauabsichten müssen umgesetzt werden

Derzeit allerdings führe die fehlende Verbindlichkeit der Ausbauankündigungen zu einer schwer zu überschauenden Situation, so der Landkreis. Betroffen seien sowohl die Haushalte und Unternehmen, die möglichst rasch einen Glasfaseranschluss bis in Haus möchten, als auch die Kommunen. Hier würde nach Ansicht der Landrätin eine stärkere Regulierung des Telekommunikationsmarktes für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen. „Wenn Unternehmen ihre Ausbauabsichten erklären, dann muss erwartet werden, dass sie diese auch in einer definierten Zeit umsetzen. Derzeit erleben wir aber, dass Telekommunikationsunternehmen immer wieder ihre Ausbauabsichten zurückziehen und andere Anbieter ein neues Ausbauangebot machen. Aber auch dieses ist dann nicht garantiert“, sagt Schneider. Vor diesem Hintergrund hat die Landrätin nun ein Positionspapier für die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen im Sonderausschuss Digitalisierung des Hessischen Landkreistages eingebracht. Dieses fordert eine längst überfällige verbindliche Regelung des Marktes durch den Bund. So müsse unbedingt eine Verbindlichkeit mit der Ausbauzusage verbunden werden, erklärt die Landrätin.

Kein Haushalt soll zurückgelassen werden

Trotz der aktuell sehr unbefriedigenden Situation sind der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten aktiv geworden, um ein einheitliches Vorgehen beim Breitbandausbau zu erzielen. So wurde mit der Expertise der Bauämter ein Pflichtenheft erstellt, das technische, bauliche und organisatorische Standards für den Ausbau vorgibt. Die Breitband-Koordination des Landkreises ist regelmäßig im Austausch mit Telekommunikationsunternehmen. Diese können zudem alle Anträge für den Ausbau online stellen. Der Landkreis Gießen war der erste in Hessen, der diese Möglichkeit bot. Um aber grundsätzlich ein koordiniertes und damit auch zügiges Ausbauverfahren zu erreichen, sei unbedingt eine Nachbesserung des Bundes in der aktuellen Gigabitrichtlinie nötig, bekräftigt Landrätin Schneider.
Dabei sollte jedoch kein Haushalt zurückgelassen werden. Wie der Landkreis in seiner Meldung bekräftigte, soll am Ende im Zuge des geförderten Ausbaus flächendeckend Glasfaser gelegt werden. Zwar sei es gut für die Kassen der Kommunen, wenn möglichst viel Breitband über den eigenwirtschaftlichen Ausbau realisiert werden könne, so Schneider. Die derzeitige Situation bewirke jedoch oft eine Verzögerung bei gleichzeitigen knapperen Baukapazitäten und steigenden Baukosten. „Dies ist weder im Interesse der Kommunen noch der betroffenen Haushalte.“ (sib)

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