[25.4.2018] Gut zu tun hat die von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) neu gegründete Gesellschaft für kommunalen Datenschutz (GKDS). Insbesondere zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehen täglich zahlreiche Anfragen ein.
Um Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu unterstützen, hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im März dieses Jahres die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz (GKDS) gegründet (
wir berichteten). Bereits jetzt sei erkennbar, dass der Informations- und Beratungsbedarf hinsichtlich DSGVO sehr groß sei, teilte die AKDB in einer ersten Zwischenbilanz zu dem neuen Angebot mit. Täglich gingen zahlreiche Anfragen bei der GKDS ein.
Der 25. Mai, der Tag, an dem die DSGVO ihre volle Wirkung entfaltet, sitze den kommunalen Verantwortlichen, Geschäftsleitern, IT-Verantwortlichen und kommunalen Datenschutzbeauftragten im Nacken, bestätigt GKDS-Geschäftsführerin Regina Reitenhardt. Sie vermutet, dass der Fluss an Anfragen so schnell nicht abreißen wird, denn die meisten Verwaltungen stünden noch ganz am Anfang. „Ich gehe davon aus, dass die Kunden, die sich bisher gemeldet haben, nur die Spitze des Eisbergs sind“, sagt Reitenhardt. „Wir haben Anfragen von Trägern von Kindertagesstätten, von Gemeinden, größeren Städten und vielen Landratsämtern. Aber auch von Zweckverbänden und kommunalen Allianzen.“ Welche Hilfestellungen die Verwaltungen jeweils konkret benötigen, hänge stark davon ab, was sie bereits in Angriff genommen haben. „Die meisten wünschen sich Mitarbeiterschulungen und Beratung zu komplexen Bereichen der DSGVO“, berichtet Regina Reitenhardt. „Was auch oft nachgefragt wird, ist ein externer Datenschutzbeauftragter.“
Die GKDS bietet Kommunen nach Angaben der AKDB ein breites Dienstleistungsportfolio an: Dazu gehören Schulungen, Fachvorträge und Webinare, die exakt auf den kommunalen Alltag zugeschnitten sind. Die GKDS berät außerdem kommunale Datenschutzbeauftragte zur korrekten Einführung von Datenschutz-Management-Prozessen, stellt Verwaltungen bei Bedarf externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung und unterstützt bei der Einführung eines neuen webbasierten Datenschutz-Management-Tools. Damit können Kommunalverwaltungen Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten erstellen sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen und umfassende Dokumentationen vornehmen.
(bs)
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