[30.4.2018] Vollständig überarbeitet steht Behörden mit der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) 2018 ein neuer Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen zur Verfügung.
Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ist vollständig überarbeitet worden. Wie der IT-Beauftragte der Bundesregierung mitteilt, wurde die UfAB unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat neu entwickelt. Sie berücksichtige die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts. Als Schwerpunkte werden die Verfahrensarten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) genannt. Darüber hinaus seien neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe eingeflossen. Die bisherigen Versionen der UfAB sollten nicht mehr angewandt werden, so die Empfehlung des IT-Beauftragten.
Bei der UfAB handelt es sich um einen Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen. Er richtet sich direkt an die mit der Ausschreibung befassten Beschaffer. In der aktuellen Version soll sich die Unterlage mit ihrer neuen Struktur an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs orientieren: Planung einer Beschaffung, Design einer Beschaffung und Durchführung eines Vergabeverfahrens. Neu ist laut der Mitteilung das Verfahren der Innovationspartnerschaft sowie eine grundsätzlich stärkere Vermittlung der Inhalte durch praxisgerechte Grafiken und Checklisten.
(ve)
UfAB 2018 – Praxis der IT-Vergabe (PDF, 10,3 MB) (Deep Link)
Weitere Informationen zur UfAB 2018 (Deep Link)
Stichwörter:
E-Procurement,
UfAB 2018
Bildquelle: www.cio.bund.de