[12.6.2018] Mit einem Basis-IT-Sicherheitscheck unterstützt die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) vor allem kleinere Verwaltungen.
Seit Inkrafttreten des Sächsischen E-Government-Gesetzes (
wir berichteten) müssen die Behörden im Freistaat verpflichtend ein verfahrensübergreifendes IT-Sicherheitskonzept vorhalten. Wie die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) jetzt mitteilt, hat sie einen kompakten Sicherheitscheck entwickelt. Mit diesem wende sie sich vor allem an kleinere Verwaltungen, denen auch die modernisierte IT-Grundschutzmethode des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (
wir berichteten) zu komplex ist. Mithilfe einer Checkliste werden Sicherheitsfragen aus zehn Bereichen betrachtet. Das Hauptziel bestehe darin, die Verwaltungen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins für IT-Sicherheitsfragen zu sensibilisieren und Anregungen für konkrete Maßnahmen zu geben.
(ve)
http://www.sakd.de
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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)