Brandenburg:
Ein- und Auswanderung fürs OZG


[6.7.2018] Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird das Land Brandenburg für das Themenfeld Ein- und Auswanderung zuständig sein.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online über Verwaltungsportale digital anzubieten. Das Land Brandenburg wird bei der Umsetzung des OZG die Projektfederführung für das Themenfeld Ein- und Auswanderung übernehmen. Nach Angaben von Innenstaatssekretärin Katrin Lange wird sich das Land gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt mit dem Schwerpunkt beschäftigen und darüber hinaus mit anderen Bundesländern elektronische Anwendungen für so genannte Querschnittsleistungen entwickeln.
Wie das brandenburgische Innenministerium berichtet, gehören zum Themenbereich Ein- und Auswanderung unter anderem Verfahren zur elektronischen Erstellung von Aufenthaltserlaubnissen, Arbeitsgenehmigungen oder Auszügen aus dem Ausländerzentralregister, aber auch Einbürgerungstests und Anträge auf Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft bei der Auswanderung. „Zunächst geht es darum, zu prüfen, welche Online-Anwendungen es bundesweit bereits gibt und diese zu bewerten. Anschließend muss eine Art Blaupause erstellt werden, wie die zahlreichen Verwaltungsleistungen in diesem Themenfeld elektronisch angeboten werden können. Danach kann es an die konkrete Umsetzung gehen“, so Innenstaatssekretärin Lange.
Die genannten Verwaltungsdienstleistungen gehören zu einem Katalog von insgesamt 575 Digitalisierungsvorhaben, die die Bundesländer arbeitsteilig umsetzen wollen. So hat der IT-Planungsrat beispielsweise den Themenbereich Wirtschaft an die Länder Hamburg und Bremen übertragen; Bremen wird außerdem für den Themenbereich Familie und Kind zuständig sein (wir berichteten). (bs)

http://mik.brandenburg.de
http://www.it-planungsrat.de

Stichwörter: Fachverfahren, Brandenburg, Ausländerwesen, Onlinezugangsgesetz, IT-Planungsrat



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