[27.8.2018] Für ihre Online-Dienste Elektronische Gewerbeanzeige und Elektronische Weiterleitung verzeichnet die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) steigende Nutzerzahlen. Auch die Möglichkeit, Fahrzeuge auf elektronischem Wege außer Betrieb zu setzen, wird gut angenommen.
Mit steigenden Fallzahlen warten in Sachsen der Online-Gewerbedienst (OGW) mit der Elektronischen Gewerbeanzeige und der Elektronischen Weiterleitung nach Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) sowie die internetbasierte Kfz-Zulassung (iKfz) in der ersten Umsetzungsstufe, der Außerbetriebsetzung, auf.
Das teilt die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) mit. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2018 in Sachsen 158 Kraftfahrzeuge elektronisch außer Betrieb gesetzt; zudem hätten 107 Gewerbetreibende die Möglichkeit genutzt, ihr Gewerbe online anzuzeigen. Intensiv genutzt worden sei darüber hinaus die Anwendung Elektronische Weiterleitung: Bereits 830 dieser Pflichtmeldungen seien von den sächsischen Gewerbeämtern über das durchgängig medienbruchfreie Antrags- beziehungsweise Anzeige- und Datenübertragungsverfahren abgewickelt worden, das die SAKD gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern entwickelt hat. Betrieben und administriert wird es beim kommunalen IT-Dienstleister Lecos.
Die Verteilung der über das zentrale Antragsmanagement eingereichten Gewerbeanzeigen an die zuständige Behörde übernimmt laut SAKD ein speziell für derartige Online-Verfahren entwickelter Integrationsdienst, auch als Datendrehscheibe bezeichnet. Die Software-Komponente erkenne anhand der Antragsdaten automatisch, welche Behörde zuständig sei, welches Fachverfahren dort eingesetzt werde und in welchen Formaten dieses Verfahren die Antragsdaten entgegennehme und verarbeiten könne.
Auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterleitung an bis zu zehn Informationsempfänger kommt die Datendrehscheibe zum Einsatz. Sie ersetzt die bisher notwendige Einrichtung und Pflege von zehn verschiedenen Versandkanälen in jedem Gewerbeamt durch die Einrichtung eines einzigen Versandkanals – den zum Integrationsdienst. Dieser übernimmt dann wiederum die Adressierung und die Verteilung an die richtigen Empfänger. Ändern sich Empfängerdaten, so werden diese zentral im Integrationsdienst geändert.
(bs)
http://www.sakd.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD),
Lecos,
Gewerbewesen,
Kfz-Wesen