[21.9.2018] Mit dem KGSt-Prozesskatalog kann nun leicht geklärt werden, welche OZG-Leistungen sich auf kommunale Prozesse beziehen und welche Produkte oder Organisationseinheiten von der Umsetzung betroffen sind.
Seit Mai 2018 bietet der Prozesskatalog der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) einen Überblick über kommunale Steuerungs-, Leistungserstellungs- und Stützprozesse. Wie die KGSt mitteilt, soll er sowohl den Einstieg als auch die Weiterentwicklung des kommunalen Prozess-Managements erheblich vereinfachen. Anstatt sämtliche Prozesse selbst in Abstimmung zwischen Fachbereichen und Prozess-Managern zu identifizieren und zu benennen, bedürfe es nur noch des Abgleichs des vorliegenden Katalogs mit dem eigenen Aufgabenspektrum. Jetzt ist der Prozesskatalog vollständig mit dem OZG-Umsetzungskatalog des IT-Planungsrats abgeglichen. Dafür wurden laut der KGSt zunächst die knapp 1.800 Einträge des OZG-Katalogs dahingehend geprüft, ob es sich um einen kommunalen Prozess handelt, um dann zu entscheiden, welchem Prozess sie im KGSt-Prozesskatalog zuzuordnen sind. Durch dieses Mapping sei es nun möglich, klar nachzuvollziehen, welche kommunalen Produkte, Leistungen und Prozesse von der OZG-Umsetzung betroffen sind. Indem die im OZG-Umsetzungskatalog gelisteten LeiKa-Einträge konkreten Prozessen zugeordnet werden, wird laut der KGSt die mangelnde fachliche Exaktheit der LeiKa-Einträge behoben. Sind durch einen LeiKa-Eintrag mehrere Prozesse betroffen, sei dies im KGSt-Prozesskatalog nachvollziehbar. Anders als der LeiKa folge der Prozesskatalog dem KGSt-Produktplan und somit einer Struktur. Die Strukturierung des Prozesskatalogs nach dem IMK-Rahmenplan garantiere, dass die Nummerierungen von Produktgruppen, Produkten, Leistungen und Prozessen im kommunalen Umfeld einen hohen Wiedererkennungswert haben. Die im OZG-Umsetzungskatalog nach Lebenslagen sortierten Einträge sollen sich so leichter auf die Organisationsstrukturen der Verwaltung übertragen lassen.
(ve)
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