[27.9.2018] Den Entwurf eines E-Rechnungsgesetzes hat jetzt der Berliner Senat beim Abgeordnetenhaus eingebracht. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig unabhängig vom Auftragsvolumen zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet werden.
Öffentliche Auftraggeber in Berlin sollen künftig auch elektronische Rechnungen annehmen. Dazu hat der Senat jetzt auf Vorlage von Finanzsenator Matthias Kollatz beschlossen, den Entwurf des Berliner E-Rechnungsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Wie die Senatsverwaltung für Finanzen mitteilt, geht der Entwurf dabei über die EU-Richtlinie 2014/55/EU hinaus, welche die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen nur für solche öffentlichen Aufträge vorsieht, deren Volumen oberhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte liegen. Dem Berliner E-Rechnungsgesetz zufolge sollen öffentliche Auftraggeber hingegen unabhängig vom Auftragsvolumen zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Stichtag werde der 27. November 2019 sein. Die elektronische Rechnungsstellung wird laut der Senatsverwaltung für Finanzen jedoch nicht verpflichtend. Rechnungen könnten auch weiterhin auf Papier eingereicht und gestellt werden.
„Der Gesetzentwurf unterstreicht das Ziel des Senats, die Verwaltung schrittweise zu digitalisieren und an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Die elektronische Rechnungsstellung trägt zu einer wesentlich effizienteren Arbeit der Auftragnehmer und öffentlichen Auftraggeber bei“, erklärt Finanzsenator Matthias Kollatz.
(bs)
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