[2.10.2018] Die eID-Funktion des Personalausweises kann ab sofort auch für E-Government-Anwendungen anderer EU-Mitgliedsländer eingesetzt werden.
Seit dem 29. September 2018 gilt die EU-weite Anerkennungsverpflichtung für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und des europäischen Aufenthaltstitels (eIDAS). Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichten, ist Deutschland der erste EU-Mitgliedstaat, dessen offizielles, gemäß eIDAS-Verordnung notifiziertes Identifizierungsmittel für Verwaltungsleistungen der europäischen Mitgliedstaaten eingesetzt werden kann. Auch Unternehmen im EU-Ausland könnten den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen.
„Die Integration sicherer Authentisierungsmethoden in digitale Dienste ist ein wichtiger Schritt zur Prävention vor Cyber-Angriffen zum Beispiel auf Passwortdatenbanken“, erklärte dazu BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Mit der Online-Ausweisfunktion steht allen Inhabern nun europaweit ein Mittel zur Verfügung, das durch Zwei-Faktor-Authentisierung eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglicht. Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Besitzern des Personalausweises und Aufenthaltstitels, auch elektronische Dienstleitungen europaweit sicher nutzen zu können.“
Für die tatsächliche Nutzung der eID des Personalausweises müssen in den Ländern teilweise jedoch noch die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die notwendige Middleware bereits in ihre Systeme integriert haben laut BMI und BSI unter anderem Finnland, Großbritannien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich und Tschechien. Mit weiteren EU-Staaten stimme man sich derzeit über die Integration der deutschen Middleware ab. Wer die Online-Ausweisfunktion aktiviert habe, könne diese daher bald in einem Großteil Europas für die Identifizierung gegenüber nationalen Verwaltungsdienstleistungen nutzen.
Ab September 2019 können nach Angaben von BMI und BSI dann auch die Bürger von Estland, Italien, Kroatien, Luxemburg und Spanien ihre nationalen Identifizierungslösungen im europäischen Ausland – also etwa in Deutschland – verwenden. Weitere EU-Staaten bereiteten derzeit die Notifizierung ihrer eID-Lösungen gemäß eIDAS-Verordnung vor.
(bs)
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Bildquelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)