[5.10.2018] Mit einem Überbauschutz für öffentlich geförderte Glasfaserprojekte will die Bundesregierung den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt effizienter gestalten. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Novellierung des DigiNetz-Gesetzes beschlossen.
Um den Glasfaserausbau in bislang unterversorgten Gebieten zu stärken, hat das Bundeskabinett nun eine Änderung des DigiNetz-Gesetzes (
wir berichteten) beschlossen. Die Bundesregierung will damit laut eigenen Angaben den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt effizienter ausgestalten. Das fünfte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes führe einen Überbauschutz für öffentlich geförderte Projekte ein. Künftig können somit Anträge geprüft und abgelehnt werden, wenn diese dazu genutzt werden sollen, ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen. Grundsätzlich sei es angebracht, Glasfaser beim Tiefbau für Strom-, Wasser- oder Gasleitungen mitzuverlegen. Jetzt könne auch im Einzelfall geprüft werden, ob dies sinnvoll sei. Kritisch äußert sich dazu der Branchenverband Bitkom. „Beim Aufbau von Glasfasernetzen bildet der Tiefbau den mit Abstand größten Kostenanteil“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Je nach Verfahren liegt er bei bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Sinnvoll ist es daher, die ohnehin stattfindenden Baumaßnahmen für den Glasfaserausbau zu nutzen und den Infrastrukturwettbewerb bei Glasfasernetzen zu stärken. Nur einen einzigen Glasfaser-Netzbetreiber zum Zuge kommen zu lassen und damit de facto einen Gebietsschutz zu etablieren, ist ordnungspolitisch komplett verfehlt. So entstehen neue, lokale Monopole mit entsprechend unkontrollierten und marktunüblichen Preisvorstellungen. Die Verlierer sind in erster Linie die Verbraucher. Sie haben keine Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern und werden perspektivisch von neuen Entwicklungen in der Glasfasertechnologie abgeschnitten.“
(ve)
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