[8.10.2018] Neue Vorschriften zur Erleichterung des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten hat das EU-Parlament verabschiedet. Ende des Jahres sollen sie in Kraft treten und zusammen mit der DSGVO einen einheitlichen europäischen Datenraum schaffen.
Das Europaparlament hat jetzt eine Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten verabschiedet. Ziel der Verordnung ist es laut der EU-Kommission, Hindernisse für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten zu beseitigen. Nachdem das europäische Parlament nun zugestimmt habe, werde der EU-Rat die Verordnung in den kommenden Wochen verabschieden, bevor sie Ende des Jahres in Kraft trete. Sobald die Verordnung förmlich verabschiedet ist, haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, die neuen Vorschriften anzuwenden, teilt die Kommission weiter mit. Die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten berühre nicht die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Verordnungen werden jedoch zusammen den freien Verkehr aller Daten ermöglichen und so einen einheitlichen europäischen Datenraum schaffen. Bei gemischten Datensätzen finden laut der Meldung die Bestimmungen der DSGVO für den freien Datenverkehr auf die personenbezogenen Daten des Datensatzes Anwendung. Der Grundsatz des freien Datenverkehrs nicht personenbezogener Daten gelte für den entsprechenden nicht personenbezogenen Teil des Datensatzes.
(ve)
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