[16.10.2018] Zu künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung haben sich in Hamburg Experten verschiedener Fachrichtungen und Verwaltungspraktiker aus der gesamten Bundesrepublik ausgetauscht.
Am 12. Oktober 2018 fand im Hamburger Rathaus eine interdisziplinäre Veranstaltung zum Thema „Algorithmen und Künstliche Intelligenz in der Verwaltung – Chancen und Risiken, demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle“ statt. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher sagte: „Der Senat hat eine Strategie für eine Digitale Stadt entwickelt, die nahezu alle Bereiche erfasst und eine Vernetzung der öffentlichen Verwaltung mit dem privaten, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Sektor erreichen soll. Um nicht den Anschluss zu verlieren, müssen wir uns auch heute schon mit künstlicher Intelligenz befassen und erste eigene Erfahrungen sammeln.“ Für den Einsatz automatisierter Systeme und künstlicher Intelligenz müssten klare Rahmenbedingungen gelten, so Tschentscher weiter, insbesondere dort, wo Algorithmen Entscheidungen der Verwaltung beeinflussen. „Am Ende sollte immer der Mensch die Möglichkeit behalten, die letzte Entscheidung zu treffen.“ Katja Günther, Staatsrätin der Justizbehörde, ergänzt: „Der Mensch in der Verwaltung muss Entscheidungen von Maschinen korrigieren können. Schließlich müssen wir verhindern, dass die Verwaltung in eine Abhängigkeit von Dienstleistern gerät. In der Wirtschaft erfüllt KI selten diese Kriterien. Für die Verwaltung sollte daher die Nutzung von Open-Source-Lösungen bevorzugt werden.“
Wie die Hamburger Senatskanzlei mitteilt, erarbeiteten im Rahmen der Veranstaltung 40 hochrangige Experten verschiedener Fachrichtungen und Verwaltungspraktiker aus der gesamten Bundesrepublik in vier Workshops gemeinsame Thesen über die zukünftige Rolle von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Ziel sei es, alle Fachrichtungen einzubinden und frühzeitig verschiedene Erfahrungen und Lösungsansätze einzubringen. Die während der Tagung gewonnenen Erkenntnisse sollen wissenschaftlich aufbereitet und „Hamburger Thesen“ abgeleitet werden.
(ba)
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