[17.10.2018] Die Thüringer Landesregierung, der Thüringische Landkreistag sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen haben eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und Informationstechnik unterzeichnet.
Thüringens Gemeinden, Städte und Landkreise wollen beim E-Government künftig stärker mit dem Land zusammenarbeiten. Eine entsprechende „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und Informationstechnik“ haben jetzt das Thüringer Finanzministerium, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist laut den Kooperationspartnern die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen unter Berücksichtigung der Maßgaben des Thüringer E-Government-Gesetzes beim aufgabenorientierten Auf- und Ausbau von E-Government-Strukturen in der Landes- und Kommunalverwaltung. „Kommunale Selbstverwaltung und enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Land müssen kein Widerspruch sein“, sagt Michael Brychcy, Präsident des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen. „Mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung erwarten wir die gemeinsame Erfüllung einer anspruchsvollen Aufgabe – zukunftsfeste E-Government-Entwicklung – auf Augenhöhe.“ Landrätin Martina Schweinsburg, Präsidentin des Thüringischen Landkreistags, ergänzt: „Dies ist eine wichtige Weichenstellung für Kommunen und Land beim E-Government. Mit der Rahmenvereinbarung schaffen wir Klarheit; auch bei der Finanzierung. Auf dieser Grundlage können wir vor Ort die digitale Verwaltung weiter voranbringen.“ Finanzstaatssekretär und Landes-CIO Hartmut Schubert sieht in der Vereinbarung ein wichtiges Zeichen dafür, dass das Thema E-Government in allen Kommunen des Freistaats angekommen ist. „Ich erlebe eine starke Motivation in Thüringen, die Digitalisierung der Verwaltung gemeinsam nach vorne zu treiben. Ein bürgerfreundliches E-Government ist nur im Verbund zu erreichen. Gleichzeitig ist im Hinblick auf wichtige Fragen wie der IT-Sicherheit, aber auch des effizienten Verwaltungshandelns, Abstimmung zwischen den Verwaltungsebenen dringend geboten.“
(ve)
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