[31.10.2018] Als erste Kommune des Landes nutzt die nordrhein-westfälische Stadt Bünde ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo). Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) hat die Entwicklung, Zuteilung und Implementierung unterstützt.
Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet Städte und Gemeinden, ab dem 1. Januar 2020 ihre Kommunikation unter anderem mit den Gerichten elektronisch abzuwickeln. Dafür setzt jetzt Bünde als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPO) ein. Laut eigenen Angaben hat das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) die Stadt bei der Entwicklung, Zuteilung und Implementierung technisch und organisatorisch unterstützt. Bereits im Jahr 2015 habe der kommunale IT-Dienstleister zu untersuchen begonnen, inwiefern die elektronische Kommunikation der Kommunen mit der Judikative technisch umgesetzt werden könnte. Erste Lösungen konnten Anfang 2016 erfolgreich getestet werden. Die Stadt Bünde habe sich sofort als Pilot zur Verfügung gestellt. Um aus der technischen Lösung ein einsatzfähiges beBPo zu machen, bedurfte es laut krz aber noch einiger Schritte von offizieller Seite. So musste das Postfach einerseits mit einer eigenen Funktionalität, der Rolle egvp_bebpo, in das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingebettet werden, wofür jedoch zunächst die entsprechende Verordnung in Nordrhein-Westfalen fehlte. Als diese Schritte der Legalisierung geklärt waren, war Bünde mit einer entsprechenden Rolle in den digitalen Verzeichnisdienst der deutschen Justizbehörden (SAFE-Verzeichnis) einzutragen.
Ersatz des EGVP-WebClient
Für die Eintragung wiederum fehlte eine beBPo-Prüfstelle in NRW, die der Behörde ihre Identität bescheinigt. Mit dieser Bestätigung wird auch ein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN) ausgestellt, der die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur überflüssig macht. Das Justizministerium des Landes habe für drei Pilotprojekte die Rolle dieser Prüfstelle übernommen, berichtet das krz weiter. Danach sei der Antragsprozess problemlos verlaufen, die Bestätigung der Behördenrolle lag Anfang Juli vor. Aufgrund von danach auftretenden Problemen beim Zertifikatsbezug in der geplanten Lösung zur Nutzung des VHN, sei eine weitere Alternativlösung getestet worden. Mit dem beBPo erfülle Bünde als erstes einen neuen Standard, der die bisherige Übergangslösung für die elektronische Übermittlung ersetzt. Bis dato behelfen sich die nordrhein-westfälischen Kommunen laut krz dadurch, dass sie das EGVP über denselben Kanal wie die Bürger benutzen, nur zusätzlich abgesichert durch den Einsatz von qualifiziert elektronischen Signaturen. Der EGVP-WebClient wurde zwar schon für 2016 abgekündigt, aufgrund der Sicherheitsdiskussion rund um das Besondere Anwaltspostfach (beA) und der damit verbundenen Verzögerung bei dessen Einführung sei er jedoch weiterhin nutzbar geblieben. Anfang Oktober wurde er dann endgültig abgeschaltet. Nach einem erfolgreichen letzten Test zwischen Bünde und dem Verwaltungsgericht Minden sei der Zugang zur elektronischen Kommunikation mit der deutschen Justiz mittels beBPo somit genau zum richtigen Zeitpunkt eröffnet worden. Das krz arbeite nun daran, das besondere elektronische Behördenpostfach auch für andere Kommunen nutzbar zu machen sowie die Lösung produktiv in weitere Geschäftsprozesse seiner Verbandsmitglieder und Kunden einzubinden.
(ve)
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