[14.11.2018] Eine Handreichung zu den Datenaustauschstandards XPlanung und XBau haben jetzt die kommunalen Spitzenverbände, weitere kommunale Praktiker sowie die Leitstelle XPlanung/XBau beim Landesbetrieb Geoinformation Hamburg vorgelegt.
Im Herbst 2017 hat der IT-Planungsrat die Datenaustauschstandards XPlanung und XBau verbindlich eingeführt (
wir berichteten). Die Veröffentlichung der beiden Standards erfolgte am 8. Februar 2018 im Bundesanzeiger. Nun liegt zu ihnen eine aktuelle Handreichung vor, erarbeitet von den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren kommunale Praktikern und Vertretern der Leitstelle XPlanung/XBau beim Landesbetrieb Geoinformation Hamburg. Sie richtet sich insbesondere an „alle an Planungs- und Baugenehmigungsprozessen Beteiligten in der öffentlichen Verwaltung, die sich über die Datenstandards einen Überblick verschaffen wollen, um mögliche eigene Handlungsfelder und -optionen bezüglich XPlanung und XBau identifizieren zu können“.
Zunächst wird in der Handreichung geklärt, was XPlanung und XBau sind, anschließend wird aufgezeigt, an wen sich die beiden Datenaustauschstandards richten. Ein weiteres Kapitel nimmt die rechtliche Verbindlichkeit unter die Lupe; welche Informationsinhalte die Standards transportieren ist Thema des darauffolgenden Kapitels. Kapitel sieben widmet sich der Frage, wer was tun muss, damit die Einführung von XPlanung und XBau erfolgreich verläuft, Kapitel acht listet Mehrwerte auf, die durch die Nutzung der Standards zu erwarten sind. In Kapitel neun schließlich geht es um Vorgaben, die bei Ausschreibungen zu beachten sind.
Die Handreichung erhebt laut den Verfassern keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch sei sie nicht abschließend zu verstehen. Vielmehr bilde sie einen Ausgangspunkt für den Austausch im Rahmen der Einführung von XPlanung und XBau, weitere Anmerkungen, Kommentare und Berichte seien willkommen.
Die angesprochenen Akteure sind nun aufgerufen, die beiden Standards zu nutzen, heißt es im Fazit der Handreichung. Es empfehle sich, sie gemeinsam mit anderen Städten, Kreisen und Gemeinden sowie im Dialog mit der Leitstelle XPlanung und XBau einzuführen. Es sollten via Arbeitsgruppen, Ansprechpartner oder Personalschulung die notwendigen Strukturen geschaffen werden. Bei Ausschreibungen im Bereich Planen und Bauen sollte die Konformität hinsichtlich XPlanung und XBau in das Pflichtenheft aufgenommen, eine möglichst vollvektorielle Erfassung von Plänen durchgeführt und mittel- bis langfristig auch auf die Erfassung von Altplänen hingewirkt werden.
(ve)
Handreichung XPlanung XBau (PDF, 4 MB) (Deep Link)
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