[4.12.2018] Einen Kooperationsvertrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Land und kommunale Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz geschlossen. Das Land will Basisdienste beschaffen und den Kommunen zur Nutzung bereitstellen.
In Rheinland-Pfalz haben Innenminister Roger Lewentz und Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit im E-Government unterzeichnet. In diesem wird die gemeinsame Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vereinbart. Wie das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, werden Basisdienste wie Antragsmanagement, Bezahlsystem, sichere Kommunikationsdienste, E-Rechnung und weitere IT-Infrastrukturen vom Land beschafft, ab 2019 im Landesbetrieb Daten und Information betrieben und den Kommunen zur Nutzung bereitgestellt.
Innenminister Roger Lewentz sagte: „Der Vollzug der Online-Verwaltungsleistungen wird natürlich bei den Kommunen verbleiben. Das Land wird aber die Voraussetzungen schaffen, dass die Kommunen die Online-Verwaltungsleistungen schnell, rechtssicher und aus einem Guss umsetzen können.“ Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Aloysius Söhngen, ergänzt: „Das Onlinezugangsgesetz legt einen wichtigen Grundstein zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, stellt die Kommunen aber auch vor große Herausforderungen. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich des E-Government fortgesetzt. Das Land stellt uns mit den Basisdiensten einen Baukasten zur Verfügung, der uns in die Lage versetzt, unsere Verwaltungsprozesse selbstständig zu digitalisieren und für die Online-Nutzung zu erschließen.“
Wie in der Pressemeldung weiter zu lesen ist, steht den Kommunalverwaltungen künftig eine Austauschplattform zur Verfügung, die eine Übertragung von einmal erstellten digitalen Prozessen auf andere Körperschaften erlaubt. So müsse nicht jede Verwaltung das Rad neu erfinden. Gemeinsam würden das Land und die Kommunen die Vorgaben des Portalverbundes erfüllen. Bis zum Jahr 2022 würden die kommunalen und staatlichen Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen und die digitalen Prozesse im gemeinsamen Serviceportal gebündelt.
Der Kooperationsvertrag ist nach Angaben des Innenministeriums einer der ersten, mit dem in einem Flächenland die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwischen Land und Kommunen vereinbart wird. Im September dieses Jahres sei bereits eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Spitzenverbänden für ein gemeinsames Bürger- und Unternehmenskonto, das rlpServiceKonto, vereinbart worden.
(ba)
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