[4.12.2018] Ein E-Government-Gesetz für Brandenburg hat jetzt der Landtag verabschiedet. Kritiker bewerten es als mutlos und veraltet.
In Brandenburg hat der Landtag jetzt das E-Government-Gesetz (
wir berichteten) verabschiedet. So soll den Bürgern in den kommenden vier bis sechs Jahren Schritt für Schritt der digitale Zugriff auf Dienstleistungen der Verwaltung ermöglicht werden. Die Datensicherheit genieße dabei Priorität, weshalb es auch mehrere Wege der elektronischen Bezahlung geben soll.
Wie die Märkische Allgemeine in ihrer Online-Ausgabe vom 14. November 2018 berichtet, ist über das Gesetz der rot-roten Koalition im Vorfeld heftig gestritten worden. Nach grundsätzlichen Einwänden seitens der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen sei die Abstimmung um zwei Monate verschoben worden. Während bei der Abstimmung dann SPD und Linke für das Gesetz stimmten, enthielten sich die meisten Abgeordneten der Opposition. Vonseiten der CDU sei kritisiert worden, dass das Gesetz viel zu spät komme, es mutlos und veraltet sei, bevor es überhaupt in Kraft trete. Ein Fehler sei zudem, dass es nur die Landesbehörden und nicht auch die Kommunen dazu verpflichte, ihre Dienstleistungen elektronisch anzubieten. Auf diese Weise würden die Kommunen mit dieser Mammutaufgabe allein gelassen. Die Linke widersprach laut dem Bericht, dass eine solche Verpflichtung der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip bedeuten würde, dass das Land die Finanzierung übernehmen müsse. Dabei hätten die kommunalen Spitzenverbände den Entwurf begrüßt und auf eine schnelle Verabschiedung gedrängt. Die Grünen verwiesen auf den noch einzurichtenden IT-Rat, der sich mit der digitalen Zusammenarbeit von Land und Kommunen beschäftigen soll. Dann werde sich in den Kommunen zeigen, ob der flächendeckende Umstieg auf die elektronische Verwaltung gelinge oder nicht, heißt es im Bericht der Märkischen Allgemeinen abschließend.
(ve)
Bericht der Märkischen Allgemeinen vom 14. November 2018 (Deep Link)
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