[6.12.2018] Der Senat hat jetzt das Berliner Onlinezugangsgesetz auf den Weg gebracht. Darin wird etwa das Service-Konto Berlin als Nutzerkonto im Sinne des OZG definiert.
Der Senat hat am Dienstag (4. Dezember 2018) den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin – OZG Bln) zur Kenntnis genommen. Das teilt die Senatskanzlei in einer Pressemeldung mit. Die Regelungen des OZG Bln orientierten sich im Wesentlichen am Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes und am E-Government-Gesetz Berlin (
wir berichteten). So werde mit dem OZG Bln unter anderem das Service-Konto Berlin (
wir berichteten) als Nutzerkonto im Sinne des Onlinezugangsgesetzes definiert. Der Gesetzentwurf werde nun zur Stellungnahme dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.
(ba)
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