[21.12.2018] Künftig sollen auch Bürger der EU und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen können. Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen.
Die europaweit anerkannte eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht deutschen Bürgern bereits jetzt eine sichere Online-Identifizierung. Bislang haben aber insbesondere Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Das wird nach Angaben der Bundesregierung nun geändert. Wie das Bundeskabinett beschlossen hat, wird dazu eine eID-Karte eingeführt. Dabei handelt es sich um eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse abgespeichert werden. Bürger könnten damit wichtige deutsche Dienstleistungen im E-Government auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen – auch mit dem Smartphone. Wer etwa ein Führungszeugnis beantragen oder seine Steuererklärung abgeben möchte, könne sich so den Gang zur Behörde sparen.
(bs)
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