[11.1.2019] Eine aktualisierte Verwaltungsvorschrift bindet Berliner Behörden an neue strenge Kriterien bei der Beschaffung. Durch die neue Richtlinie können nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch eine Reduzierung von CO2-Emissionen erzielt werden.
Der Berliner Senat hat am Dienstag (8. Januar 2019) die zweite Aktualisierung und Fortschreibung der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt“ beschlossen. Damit wird Berlin nach Angaben der Senatskanzlei bundesweit zum Vorreiter bei umweltverträglicher Beschaffung.
Die Bundeshauptstadt hat laut Senatskanzlei rund 2.000 dezentrale Beschaffungsstellen in sämtlichen Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene, in Behörden, Eigenbetrieben, weiteren Landesunternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts. Sie geben jährlich rund fünf Milliarden Euro für Beschaffungen aller Art aus und spielen somit eine relevante Marktrolle. Nach einer ersten Aktualisierung 2016 habe die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Beschaffungsregeln nun noch einmal überarbeitet. Sie gelten ab Februar 2019 für sämtliche Waren wie Computer, Monitore, Drucker, Büromöbel und Fahrzeuge, aber auch für Dienstkleidung und Krankenhausbettwäsche sowie für Dienstleistungen oder Bauten ab einem Investitionsvolumen von zehn Millionen Euro. Rechtsgrundlage sei das Berliner Vergabegesetz von 2010. Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift dazu binde die Behörden an die neuen strengen Kriterien – anders als in anderen Bundesländern, wo es meist nur Leitlinien für die Beschaffung gebe.
Die strengeren Kriterien werden dabei auf Dauer – berechnet auf den Lebenszyklus der beschafften Produkte – sogar Geld sparen, teilt die Senatskanzlei weiter mit. Eine Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für 15 relevante Produktgruppen ergab, dass durch die neue Richtlinie Kosteneinsparungen von knapp vier Prozent und eine Reduzierung von CO2-Emissionen von fast 50 Prozent erreicht werden können.
(ba)
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