[14.2.2019] Als dritter Gesetzgeber hatte Rheinland-Pfalz im Jahr 1974 ein Datenschutzgesetz verabschiedet – das hatten bis dato nur Hessen und Schweden vorzuweisen.
Vor 45 Jahren – am 4. Februar 1974 – ist das erste Datenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Wie der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Dieter Kugelmann berichtet, war das Bundesland damit nach Hessen und Schweden der dritte Gesetzgeber, der ein solches Gesetz verabschiedet hatte. Seit dem Jahr 2018 gelte mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das an diese angepasste neue Landesdatenschutzgesetz. „Die enorme Geschwindigkeit, mit der insbesondere die Digitalisierung Art und Umfang von Datenverarbeitungen verändert, bestätigt den Ansatz der Datenschutz-Grundverordnung, einen Regelungsrahmen zu setzen, der technikneutral und entwicklungsoffen ist, um sich verändernden Anforderungen Rechnung zu tragen“, so Kugelmann. „Rheinland-Pfalz hat sich bereits früh zum Datenschutz und seinen Regeln bekannt. Diesen Weg haben wir in der Vergangenheit eingeschlagen und werden ihn auch in Zukunft fortsetzen. Dabei geht es darum, konstruktiv die digitale Wirklichkeit und die digitale Zukunft zu gestalten.“
(bs)
http://www.datenschutz.rlp.de
Stichwörter:
IT-Sicherheit,
Datenschutz,
Rheinland-Pfalz