[15.2.2019] Für mehr IT-Sicherheit und eine bessere föderale IT-Kooperation hat die sächsische Landesregierung zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht: Ein Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit und ein Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrags.
Ein Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit und ein Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrags hat jetzt das sächsische Kabinett in den Landtag eingebracht. Das Informationssicherheitsgesetz schafft laut der sächsischen Staatskanzlei die Grundlage dafür, dass alle Behörden in Sachsen moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu identifizieren und abzuwehren. Zudem sollen in allen Ministerien und Behörden IT-Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden. „Mit der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung immer mehr Daten an“, sagt der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk. „Die Möglichkeit des Bürgers, seine persönlichen Daten online mitzuteilen, geht daher mit der Pflicht der Verwaltung einher, diese Daten zu schützen.“ Wie die Staatskanzlei mitteilt, haben die Cyber-Angriffe auf das sächsische Verwaltungsnetz im Jahr 2018 erneut deutlich zugenommen. Nach Angaben des zentralen Computernotfallteams (SAX.CERT) im Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID) seien knapp 80 Millionen Spam-Mails abgewiesen worden. Das entspreche einer Steigerung von über 60 Prozent im Vergleich zu 2017. Im E-Mail-Verkehr seien fast 100.000 und somit 170 Prozent mehr Viren als im Vorjahr erkannt worden. Allein im November sahen sich die Staatsbehörden mit so vielen Schadcodes in E-Mails konfrontiert wie im gesamten Jahr 2017. Um die wachsende Anzahl an Aufgaben bewältigen zu können, soll das SAX.CERT im Zuge des Informationssicherheitsgesetzes personell verdoppelt werden, kündigt die Staatskanzlei an. Zugleich soll das Computernotfallteam eine Servicestelle für den kommunalen Bereich werden, um Verwaltungen in Landkreisen und Gemeinden im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen.
Beim Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrags geht es laut Staatskanzlei um die Gründung einer Bund-Länder-Anstalt öffentlichen Rechts, in der personelle und finanzielle Ressourcen bei der föderalen IT-Kooperation gebündelt werden. Dies sei wichtig, um die umfangreichen Maßnahmen zu koordinieren, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ergeben. Zudem verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen.
(ve)
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