[19.2.2019] Ob dem Ordnungsamt die Fahrzeugpapiere für ihr Leasingfahrzeug vorliegen, können die Bürger in Frankfurt am Main jetzt ohne persönliche Vorsprache online abfragen.
Wo ist eigentlich die Zulassungsbescheinigung Teil II meines Fahrzeugs? Beim Leasinggeber oder bei der zuständigen Zulassungsstelle? Antwort auf diese Frage erhalten die Bürger in Frankfurt am Main jetzt schnell und einfach per Internet. Möglich wird das laut der hessischen Stadt dank eines neuen Online-Services von ekom21, den die Zulassungsstelle des Frankfurter Ordnungsamts anbietet. Bürger können darüber ohne persönliche Vorsprache oder E-Mail- beziehungsweise Telefonkontakt abfragen, ob der Behörde finanzierte Fahrzeugbriefe/Zulassungsbescheinigungen Teil II vorliegen, welche vom Leasinggeber an die Zulassungsstelle verschickt werden. Wer den Online-Service nutze, erhalte umgehend Bescheid. Abgefragt werden kann der Verbleib der Fahrzeugpapiere mit der ZBII-Nummer und/oder der Fahrzeugidentifizierungsnummer.
(ve)
Online-Service zu Leasingfahrzeugen in der Stadt Frankfurt am Main (Deep Link)
http://www.frankfurt.de
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