[6.3.2019] Der Kreis Ravensburg wickelt seit 2013 seine Auftragsvergaben über eine E-Vergabe-Plattform ab. Die rechtliche Verpflichtung dazu besteht erst seit Herbst vergangenen Jahres.
Seit Oktober 2018 dürfen Angebote bei EU-weiten Vergabeverfahren nur noch elektronisch abgegeben werden, bei nationalen Vergaben sollen Unternehmen ihre Angebote ab dem Jahr 2020 nur noch mithilfe sicherer elektronischer Mittel übermitteln. Mit seiner Zentralen Vergabestelle für die Umsetzung der neuen und künftigen gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Vergabe ist der Kreis Ravensburg gut aufgestellt. Schon seit 2013 wickelt das Landratsamt seine Auftragsvergaben über eine elektronische Vergabeplattform ab.
Wie der Kreis mitteilt, nutzen immer mehr Firmen die Vorteile der E-Vergabe. So müssen die Angebote mit Leistungsverzeichnissen, die oft mehrere hundert Seiten umfassen, nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können papierlos und schnell versandt werden. Submissionsergebnisse würden bereits Sekunden nach der Angebotsöffnung per Mausklick an die beteiligten Firmen übermittelt. Die Digitalisierung der Vergabeverfahren gewährleiste somit einen fairen Wettbewerb mit möglichst vielen Angeboten.
(bs)
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