[21.3.2019] Mit dem Digitalen Amt steht in Österreich eine App für mobile Endgeräte zur Verfügung, die Behördengänge künftig ersparen soll. Die Besonderheit: Erstmals werden alle Informationen und Services der Behörden auf einer Plattform zusammengeführt.
In Österreich ist jetzt das Digitale Amt, eine App für Smartphones und Tablets, vorgestellt worden. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz stellt es einen Wendepunkt in der österreichischen Verwaltung dar und nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung für mehr Serviceorientiertheit und Effizienz noch besser. Dank der App könnten viele Amtswege künftig einfacher und schneller digital abgewickelt werden. „Wir bringen damit den Kontakt zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern in ein neues Zeitalter“, so Kurz. „Das Besondere daran ist, dass erstmals alle Informationen und Serviceleistungen der Behörden auf einer Plattform zusammengeführt werden.“ Vizekanzler Heinz-Christian Strache ergänzt: „Österreich nutzt aktiv die Chancen der Digitalisierung und macht die Verwaltung damit fit für das digitale Zeitalter. Wir nehmen eine echte Vorreiterrolle in Europa ein und bringen die Verwaltung rasch und unbürokratisch zu den Bürgerinnen und Bürgern.“
Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck erklärte: „Das digitale Amt ist 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbar. Wir sind in Europa das erste Land, das verschiedene Behördenwege über eine einzige Applikation verfügbar macht.“ Erste Dienste sind laut einer Pressemeldung des Bundeskanzleramts bereits nutzbar, etwa Hauptwohnsitzänderungen, Wahlkartenbeantragungen, Services rund um Schwangerschaft und Geburt sowie ein Reisepass-Erinnerungsservice. Diese Angebotspalette werde laufend erweitert. Voraussichtlich Ende 2019 soll der Abruf von Führer- und Zulassungsschein über die App möglich und in Österreich auch rechtlich als Ausweisdokument anerkannt sein. „Bei all diesen Anwendungen ist Sicherheit unser oberstes Gebot und wird durch den Einsatz der Handy-Signatur gewährleistet“, betonte Schramböck. Die persönlichen Daten würden nicht auf dem mobilen Endgerät gespeichert, sondern direkt vom zentralen Melderegister abgerufen.
(ba)
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Bildquelle: Dragan Tatic / Bundeskanzleramt