[26.3.2019] Ab April sind Ferienwohnungen in Hamburg registrierungspflichtig. Den Bürgern steht dafür ein neuer Online-Service zur Verfügung.
Im Oktober 2018 hat die Hamburgische Bürgerschaft eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt worden ist. Laut der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen muss, wer Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, sich vorher registrieren. Dafür sei eigens ein Online-Dienst entwickelt worden. Über diesen erhalte man leicht und ohne Gebühr eine Wohnraumschutznummer, die ab dem 1. April 2019 bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden muss.
(ve)
http://www.hamburg.de/wohnraumschutzhttp://serviceportal.hamburg.de
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