[2.4.2019] Anlässlich der dritten Sitzung des Digitalrats der Bundesregierung hat der Deutsche Landkreistag darauf hingewiesen, dass für eine rasche Verwaltungsdigitalisierung noch wichtige Voraussetzungen zu schaffen sind. So müssten unter anderem die Kernelemente für den Portalverbund geklärt werden.
Der von der Bundesregierung berufene Digitalrat hat sich Ende März 2019 zu seiner dritten Sitzung in Berlin getroffen. Im Fokus stand dabei die Umsetzung der Vorschläge, die das Gremium in seiner vorhergehenden Sitzung zum Thema Digitaler Staat und E-Government gemacht hatte. Zudem wurde das Thema Daten und Gesellschaft erörtert.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) nahm die Sitzung des Digitalrats zum Anlass, sich für eine raschere Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung auszusprechen. So ist die aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hervorgehende Aufgabe, 575 Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 online zur Verfügung zu stellen, nach Ansicht des DLT sehr ambitioniert – vor allem, da es dem IT-Planungsrat noch nicht gelungen sei, sich auf eine einheitliche Basisinfrastruktur für den Portalverbund zu einigen. „Ohne einen solchen Rahmen für die IT-Architektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann die Digitalisierung nicht wirklich Fahrt aufnehmen“, meint DLT-Präsident Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein. „Die Kommunen bauen derzeit eigene Bürgerportale aus und integrieren diese in Zusammenarbeit mit den Ländern in die Länderportale. Wir befürchten erneut viele landesspezifische Einzellösungen.“
Für die Alltagstauglichkeit des Portalverbunds fordert der Deutsche Landkreistag darüber hinaus eine schlanke Datenaustauschstruktur sowie benutzerfreundliche und rechtssichere Wege zum Nachweis der Identität. Dazu DLT-Präsident Sager: „E-Government in Deutschland wird mit dem höchsten Vertrauensstandard über den neuen Personalausweis (nPA) nur funktionieren, wenn dieser mobil und ohne Lesegerät über das Smartphone als App-Lösung verwendet werden kann. Alles andere werden die Bürger als zu kompliziert und nicht zeitgemäß ablehnen.“
Zu guter Letzt fordert der DLT den Bund auf, zügig die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip zu schaffen. „Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten – wenn vom Antragsteller gewünscht – von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden“, so Sager. Der DLT unterstütze daher die Überlegungen des Bundes, einen Kerndatensatz pro Person zu schaffen. „Wir können uns eine grundsätzliche Ausrichtung an dem österreichischen Modell mit bereichsspezifischen Personenkennziffern vorstellen.“
(bs)
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