[7.6.2019] Der im hessischen E-Government-Gesetz vorgesehene E-Government Rat hat sich jetzt unter Vorsitz von Digital-Staatssekretär Burghardt konstituiert. Das Gremium soll die behörden- und ebenenübergreifende Kooperation von Bund, Land und Kommunen in der IT voranbringen.
In Hessen hat sich gestern (6. Juni 2019) der E-Government-Rat konstituiert. Wie die Staatskanzlei des Landes mitteilt, handelt es sich dabei um ein wichtiges Gremium, das im hessischen E-Government-Gesetz vorgesehen ist, um die behörden- und ebenenübergreifende Kooperation von Bund, Land und Kommunen in der Informationstechnik voranzubringen.
Digital-Staatssekretär Patrick Burghardt, der als Chief Information Officier (CIO) der hessischen Landesregierung Mitglied des Rats und laut Geschäftsordnung zugleich Vorsitzender ist, sagte: „Mit dem E-Government-Rat gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der Verwaltungsdigitalisierung. Unser Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich Verwaltungsangelegenheiten weitestgehend von zu Hause aus erledigen können. Wir wollen Verwaltung effektiver, bürgerfreundlicher und effizienter gestalten.“
Der E-Government-Rat ist laut der Pressemeldung der Staatskanzlei in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die für die Kooperation in der Informationstechnik von Bedeutung sind. Dies gelte insbesondere für die Festlegung von Datenübermittlungs- und -abrufsregelungen. Zudem sei es Aufgabe des Gremiums, Empfehlungen zur Vorbereitung und Umsetzung der im IT-Planungsrat behandelten Themen und Beschlüsse auszusprechen. Auch die Weiterentwicklung der Strategien für die Digitalisierung in der Verwaltung und die Umsetzungsplanung des Landes und der Kommunen für die elektronische Verwaltung seien Themen dieses politischen Steuerungsgremiums.
Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, tagt der E-Government-Rat in der Regel zwei- bis viermal im Jahr nicht-öffentlich. Mitglieder seien neben dem CIO der Zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer), Vertreter der Staatskanzlei, der Ministerien und des Landtags sowie des Hessischen Rechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) sowie der kommunalen Gebietsrechenzentren.
(ba)
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