Sachsen-Anhalt:
Grundgesetz für E-Verwaltung


[24.6.2019] Den Rahmen für ein rechtssicheres elektronisches Verwaltungshandeln in Landes- und Kommunalverwaltung schafft das neue E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalts.

Der Landtag hat das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat jetzt das E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA, wir berichteten) beschlossen. Wie das Ministerium für Inneres und Sport mitteilt, setzt es die Rahmenbedingungen für ein rechtssicheres elektronisches Verwaltungshandeln in Landes- und Kommunalverwaltung. Der Gesetzentwurf sei zuvor in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie für Finanzen beraten worden. „Das E-Government-Gesetz ist ein weiterer erfolgreicher Baustein für eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung in Sachsen-Anhalt, da es die landesrechtliche Grundlage für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste von Kommunen und Landesbehörden zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt schafft“, sagt Innenminister Holger Stahlknecht. „In Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz des Bundes bildet es den Rahmen, damit zukünftig alle Bürger mit ihren Anliegen, Anträgen und Fragen einen einfachen elektronischen Zugang zur Verwaltung haben. Man kann dieses Gesetz daher mit Recht als eine Art Grundgesetz für die elektronische Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt bezeichnen.“
Laut Innenministerium soll das EGovG LSA als Organisations- und Verfahrensgesetz die Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesamte Landesverwaltung koordinieren. Dabei richtet es sich verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung und soll mit zahlreichen Detailregelungen den Weg hin zu einer sicheren, modernen und bürgerfreundlichen E-Government-Landschaft weisen. So macht das EGovG LSA beispielsweise die Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in den Landesbehörden und Einrichtungen des Landes verbindlich. Wollen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ihre Verwaltung entsprechend umstellen, kann ihnen das Land finanzielle Zuwendungen gewähren.
Auch sind Regelungen für die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden und mit den Bürgern im EGovG LSA enthalten. Der elektronischen Kommunikation soll demnach Vorrang eingeräumt werden – insbesondere, wenn die Bürger oder Unternehmen es wünschen. Grundsätzlich sollen Akten und sonstige Dokumente elektronisch übermittelt oder Berechtigten ein elektronischer Zugriff ermöglicht werden.
Mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) bestimmt das Gesetz das Landesportal Sachsen-Anhalt zum zentralen Verwaltungsportal für die Landesverwaltung, das mit den Verwaltungsportalen von Bund und Ländern zum Portalverbund verknüpft werden soll. Mit dem EGovG LSA wird laut Innenministerium außerdem erstmals per Gesetz ein Kooperationsgremium zwischen der kommunalen Verwaltung und der Landesverwaltung eingerichtet. Ein weiteres Novum sei, dass per Gesetz die Einrichtung und Rolle eines Landesbeauftragten für Informations- und Kommunikationstechnologie bestimmt wird. (ve)

https://mi.sachsen-anhalt.de

Stichwörter: Politik, E-Government-Gesetz, Sachsen-Anhalt

Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation

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