[27.6.2019] Bis zum Jahr 2024 sollen in Schleswig-Holstein alle Kommunalhaushalte doppisch geführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat jetzt das Landeskabinett beschlossen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen hat jetzt die Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossen. Wie das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration mitteilt, sollen demnach alle Kommunen im Land bis zum Jahr 2024 auf die doppelte Buchführung umsteigen. Alle großen Städte und Kreise und etwa 75 Prozent der hauptamtlichen und damit auch der kleineren Verwaltungen im Land haben bereits freiwillig auf diese Form des Rechnungswesens umgestellt. Der jetzt festgelegte Zeithorizont bis zur vollständigen Vereinheitlichung sei mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt.
„Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungssysteme müssen verschiedene Ebenen im Land erhebliche Kapazitäten und Doppelstrukturen vorhalten“, erläutert Innenminister Hans-Joachim Grote. „Auch verursachen die unterschiedlichen Buchführungen eine geringere Transparenz und Vergleichbarkeit sowie Ungleichbehandlungen im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren oder der Gewährung von Zuweisungen. Es ist deshalb an der Zeit, eine Vereinheitlichung hin zur Doppik herbeizuführen.“
Durch die Gesetzesänderung wird der mit dem Doppik-Einführungsgesetz aus dem Jahr 2006 (
wir berichteten) initiierte Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechts auf gesetzlicher Ebene nunmehr abgeschlossen, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Gleichzeitig würden weitere notwendige kommunalhaushalts- und stiftungsrechtliche Änderungen vorgenommen.
Auch in den meisten anderen Flächenländern werden laut Ministeriumsangaben sämtliche Kommunalhaushalte des jeweiligen Landes doppisch geführt. Damit beschreite Schleswig-Holstein nach Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie, ab 2020, Baden-Württemberg diesen gemeinsamen Weg.
(ve)
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