[31.7.2019] Das Bürgerbüro der Stadt Offenbach baut sein Angebot an Online-Dienstleistungen über die Plattform OLAV aus. Künftig stehen mehrere Vorgänge aus dem Melde- sowie Pass- und Personalausweisrecht zur Verfügung.
Ab morgen (1. August 2019) stellt das Bürgerbüro Offenbach in Zusammenarbeit mit IT-Dienstleister ekom21 mehrere Online-Vorgänge aus dem Melde- sowie Pass- und Personalausweisrecht auf der Plattform OLAV bereit. Wie die hessische Kommune berichtet, werden die Anträge und Meldungen an das Bürgerbüro teilweise automatisiert verarbeitet. Folgende Vorgänge werden im ersten Schritt angeboten: das Beantragen von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen, die Statusabfrage, ob ein beantragter Reisepass oder Ausweis zur Abholung bereitsteht sowie das Eintragen von Übermittlungssperren.
„Wir haben allein im Jahr 2018 gut 8.000 einfache und erweiterte Meldebescheinigungen ausgestellt, also etwa 156 pro Woche“, sagt Patrick Griehl, Leiter der Sachbearbeitung des Bürgerbüros Offenbach. „Das zeigt, dass wir es hier mit einer sehr häufig nachgefragten Leistung zu tun haben, die sicherlich auch online in erheblichem Umfang nachgefragt wird. Für alle Kundinnen und Kunden haben wir mit der Online-Meldebescheinigung ein wirklich attraktives Angebot geschaffen.“
Bürgermeister Peter Freier ergänzt: „Die Online-Funktionen im Meldebereich sind eine sinnvolle Ergänzung unseres Portfolios an Online-Leistungen. Sie sind Teil unserer Strategie, insbesondere so genannte kleine Leistungen, die nicht länger als fünf Minuten dauern, online anzubieten. Damit reduzieren wir den Aufwand unserer Kundinnen und Kunden enorm, weil Terminvereinbarung, Vorlauf-, Warte- und Bearbeitungszeiten entfallen. Aktuell können die Offenbacher online ihren Bewohnerparkausweis beantragen, Kfz-Kennzeichen reservieren – also Wunschkennzeichen und Zufallskennzeichen –, Autos außer Betrieb setzen und wiederzulassen, Termine für das Bürgerbüro vereinbaren und den Lieferstatus ihres Fahrzeugbriefs abfragen. Nun gehen wir den nächsten konsequenten Schritt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.“
Und ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke meint: „Die Stadt Offenbach zeigt sich mit der Erweiterung ihrer Servicepalette als besonders fortschrittlich und bürgerorientiert. Vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes, das jede Kommunalverwaltung verpflichtet, ihre Dienstleistungen bis 2022 auch über das Internet anzubieten, ist dies ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung der Stadtverwaltung.“
(ba)
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Bildquelle: Stadt Offenbach