i-Kfz 3:
Was lange währt...


[22.8.2019] Ab Oktober steht eines der meist genutzten Verwaltungsverfahren mit erweitertem Service zur Verfügung: Mit Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Bürger ihr Fahrzeug dann bezirksunabhängig online an-, ab- oder ummelden.

Die Kfz-Zulassung zählt zu den am häufigsten genutzten Verwaltungsverfahren. Ab 1. Oktober 2019 können Bürger ihren neuen Pkw online anmelden. Statt langem Warten bei der Zulassungsstelle oder im Vorfeld eines dortigen Termins können sie das Verfahren von zu Hause aus anstoßen. Denn mit Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz 3, wir berichteten) wird eine Um- und Abmeldung sowie komplette Neuzulassung über Zulassungsbezirke hinweg online möglich. Das heißt, ein Fahrzeughalter kann beispielsweise aus Berlin ein Auto in Tübingen anmelden und umgekehrt. Die Verordnung gilt vorerst ausschließlich für private Fahrzeughalter.

Häufig genutztes Verfahren

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) möchte mit i-Kfz die Fahrzeuganmeldung modernisieren und als kompletten digitalen Workflow gestalten, der sowohl Fahrzeughaltern als auch Verwaltungsmitarbeitern nützt und die Arbeit erleichtert. Das BMVI sieht sich dabei in der Rolle des „Innovators des deutschen E-Governments“ und zählt i-Kfz zu den exemplarischen Verwaltungsdiensten, die derzeit im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) reformiert werden. Als eines von rund 575 Verfahren gehöre i-Kfz zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland, heißt es aus dem Ministerium. Mit jährlich etwa 20 Millionen Zulassungsvorgängen biete die internetbasierte Fahrzeugzulassung großes Potenzial für Behörden, Bürger und Unternehmen.
Nachdem am 1. Januar 2015 mit Stufe 1 die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs webbasiert möglich wurde, folgte im Oktober 2017 mit Stufe 2 die digitale Wiederzulassung eines bereits außer Betrieb gesetzten und abgemeldeten Fahrzeugs (wir berichteten). Gleichzeitig können Fahrzeughalter den Service seitdem nicht nur auf dem zentralen Portal des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), sondern auch auf kommunalen und Länderportalen nutzen. Mit Stufe 3 wird nun die bezirksunabhängige Um-, Ab- und Anmeldung ermöglicht. Eine weitere Stufe 4 soll das Projekt auf Großkunden und juristische Personen ausweiten. Dafür muss allerdings die Möglichkeit geschaffen werden, Unternehmenskonten in die Serviceportale der Länder oder Kommunen zu integrieren. Zudem fehlen noch die rechtlichen Grundlagen.

Anmelden und losfahren

Wie funktioniert die Anmeldung eines neuen Pkw? Der Antragsteller identifiziert sich zunächst mit seinem neuen Personalausweis und gibt die notwendigen Daten zum Fahrzeug in das Portal ein. Nach einer Überprüfung der Daten wird vollständig automatisiert eine Zulassungsentscheidung getroffen, die noch im selben Moment im Portal der antragstellenden Person abgerufen werden kann. Je nach Verfahren gibt das Portal die Bestätigung der Außerbetriebsetzung oder einen Zulassungsbescheid aus. Mit Abruf dieser Dokumente sind die Außerbetriebsetzung beziehungsweise die Umschreibung des Fahrzeugs wirksam. Im Falle einer Umschreibung kann man nach der Anmeldung sogar gleich losfahren. Eine manuelle Schlussprüfung sowie eine Entscheidung über den internetbasierten Antrag durch Mitarbeiter der Zulassungsbehörde erfolgt nur bei einer Neu- oder Wiederzulassung von Fahrzeugen sowie bei einem Kennzeichenwechsel.

Helmut Merschmann

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (Deep Link)

Stichwörter: Fachverfahren, Kfz-Wesen, internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz), Onlinezugangsgesetz

Bildquelle: Stockwerk-Fotodesign / Fotolia.com

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