DigiNetz-Gesetz:
Auslegungshilfen liegen vor


[12.9.2019] Auslegungshilfen zum DigiNetz-Gesetz hat die AG Digitale Netze erarbeitet, in der Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsbranche zusammenarbeiten. Die Dokumente stehen zum Download bereit.

Um Auslegungshilfen zum DigiNetz-Gesetz und Leitfäden für die Praxis zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die AG Digitale Netze eingerichtet. In ihr arbeiten Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsbranche zusammen. Wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) berichtet, bietet die AG nun die ersten Dokumente an. Dazu zähle die Broschüre „Mitnutzungspotenziale kommunaler Trägerstrukturen für 5G“. Mit ihr liege erstmals eine gemeinsame vertiefende Betrachtung des Raumbedarfs moderner Mobilfunknetze von Herstellern, Netzbetreibern und Verwaltung vor. Dieses gemeinsame Verständnis anstehender Herausforderungen des Netzausbaus schaffe die Grundlage, sich koordiniert stadt- und netzplanerisch vorzubereiten. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen die Veröffentlichung der neuen Handreichung. Sie zeige die wichtige Rolle kommunaler Liegenschaften und Infrastrukturen wie Straßenlaternen, Ampelanlagen oder Stadtmöbel als Standorte für 5G-Sendeanlagen, heißt es vonseiten des DStGB. Die Kommunen seien mit dem Ziel eines flächendeckenden Ausbaus des 5G-Netzes zu einer verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern bereit. Die Handreichung biete hierfür wertvolle Informationen.

Leitfäden für die Praxis

Gleich mehrere Veröffentlichungen liegen zu § 77i Abs. 7 TKG (Telekommunikationsgesetz) vor. Dazu zählt eine Handreichung zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung. Sie beschreibt einen technischen Rahmen, der gängige marktweite Qualitätsvorgaben bei Bau und Beschaffung von Glaserinfrastruktur im Rahmen regionaler Ausbaukonzepte zusammenfasst. Die Broschüre über Verlegetechniken für den Breitband-Ausbau soll laut DStGB wiederum den Entscheidern vor Ort eine allgemeine Darstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Verlegetechniken an die Hand geben. Sie diene einer Bestandsaufnahme zum Fragenkomplex der so genannten „untiefen Verlegetechniken“ und stelle Vor- und Nachteile gegenüber der klassischen Grabenbauweise dar. Eine Auslegungshilfe zur Mitverlegungspflicht nach § 77i Abs. 7 Satz 1 TKG (Prüfkonzept zur Sicherstellungspflicht) stellt die AG Digitale Netze ebenfalls bereit. Diese Auslegungshilfe habe keinen Regelungscharakter, sondern soll bei der gesetzeskonformen Umsetzung unterstützen. Die Handreichung für ein Materialkonzept zur Umsetzung des § 77i Abs. 7 TKG schließlich beschreibt laut DStGB möglichst genau den technischen Rahmen, der sich auf den erforderlichen Mindeststandard beschränkt und bei dessen Anwendung der Rechtspflicht aus § 77i Abs. 7 TKG Genüge getan ist.

Vorbehalte zur Qualitätssicherung

Der Handreichung zur Qualitätssicherung kann der DStGB laut eigenen Angaben nur unter Vorbehalten zustimmen. Als Voraussetzung für seine Zustimmung nennt der kommunale Spitzenverband, „dass nach der Broschüre zur Qualitätssicherung im Rahmen der Mitverlegung nach § 77i Abs. 7 TKG errichtete kommunale Breitband-Infrastruktur von privaten Betreibern zu kostendeckenden Konditionen übernommen wird.“ Denn: § 77i Abs. 7 TKG zielt darauf ab, ohnehin stattfindende Bauarbeiten größeren Umfangs auch dazu zu nutzen, Leerrohr- und Glasfasernetze oder Teile solcher Netze zu errichten. „Im Einklang mit Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG sollen die so entstehenden Netze oder Netzbestandteile allerdings nicht von den nach § 77i Abs. 7 TKG zur Mitverlegung verpflichteten Gebietskörperschaften, sondern von privaten Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze betrieben werden“, erklärt der DStGB. Das Gesetz gehe mithin davon aus, dass die Netze oder Netzbestandteile an private Unternehmen verpachtet, vermietet oder veräußert werden können und die dabei erzielten Erlöse grundsätzlich ausreichen, um den bei den Gebietskörperschaften verursachten finanziellen Aufwand abzudecken. Derzeit mehren sich laut DStGB die Anzeichen, dass die für den Ausnahmefall vorgesehene Verlegung durch kommunale Gebietskörperschaften zum Regelfall wird. „Darüber hinaus liegen erste Beispiele dafür vor, dass Kaufangebote privater Betreiber die kommunalen Investitionskosten bei Weitem nicht decken“, begründet der kommunale Spitzenverband. (ve)

Hier können die Dokumente heruntergeladen werden (Deep Link)

Stichwörter: Breitband, DigiNetz-Gesetz, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Breitband
Multiprojekt-Management: Plattform sorgt für Übersicht Bericht
[15.4.2024] Die Organisation Komm.Pakt.Net will mehr als 200 Kommunen in Baden-Württemberg mit glasfaserschnellem Internet versorgen. Eine Projekt-Management-Plattform sorgt trotz der komplexen Planung, Förderung und Durchführung des Breitbandausbaus für Übersicht, Transparenz und Effizienz. mehr...
Für ein effizientes Multiprojekt-Management im flächendeckenden Breitbandausbau setzt die Organisation Komm.Pakt.Net auf eine cloudbasierte Plattformlösung.
Düsseldorf: Schnelles Netz für Schulen
[8.4.2024] In Düsseldorf ist der offizielle Startschuss für den Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz der Telekom gefallen. Bis zum Jahresende sollen alle städtischen Schulen mit dem schnellen Netz verbunden sein. mehr...
Die Düsseldorfer Max-Schule wurde im Beisein von Oberbürgermeister Stephan Keller (r.) und Robert Hauber, Geschäftsführer Finanzen der Telekom Deutschland, offiziell an das Glasfasernetz der Telekom angeschlossen.
Schleswig-Holstein: Landesmittel für Breitbandzweckverband
[4.4.2024] In Schleswig-Holstein haben sich die Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge zu einem Breitbandzweckverband zusammengeschlossen, um gemeinsam eine hochwertige Breitbandversorgung zu schaffen. Nun fördert das Land die dritte Ausbauphase mit über zwei Millionen Euro. mehr...
Das Land Schleswig-Holstein fördert den Breitbandausbau dreier Amtsgemeinden mit über zwei Millionen Euro.
Telekom: 500.000 Glasfaseranschlüsse in Berlin
[4.4.2024] Die Telekom hat beim Glasfaserausbau in Berlin ein wichtiges Etappenziel erreicht: 500.000 Anschlüsse wurden fertiggestellt. Bis Jahresende sollen noch mehr als 180.000 weitere FTTH-Anschlüsse hinzukommen, bis 2030 sollen es insgesamt zwei Millionen sein. mehr...
Die Telekom hat beim Glasfaserausbau in Berlin mit 500.000 Anschlüssen ein wichtiges Zwischenziel erreicht.
Kreis Gießen: Breitbandausbau braucht Verbindlichkeit
[3.4.2024] Der Kreis Gießen beklagt einen Mangel an Planungssicherheit beim Glasfaserausbau. Dieser werde durch eine fehlende Verbindlichkeit von Ausbauankündigungen der Telekommunikationsunternehmen verursacht. In einem Positionspapier fordert der Landkreis vom Bund eine stärkere gesetzliche Regulierung. mehr...
Durch unverbindliche Ausbauankündigungen der Unternehmen entsteht für die Kommunen eine undurchsichtige Situation beim Glasfaserausbau.
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Breitband:
Aktuelle Meldungen