[12.5.2004] Die niedersächsische Landesregierung hat ein Pilotprojekt zum elektronischen Rechtsverkehr gestartet.
Die niedersächsische Landesregierung hat das Justizministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, die die Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht regeln. Das Justizministerium wird von dieser Ermächtigung im Bereich der Zivilprozessordnung Gebrauch machen. Der Pilotbetrieb soll am 1. Juni 2004 im Amtsgericht Westerstede beginnen. In Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen können Klagen und andere Schriftsätze per e-Mail eingereicht werden. Während der Erprobungsphase werden Akten nicht nur elektronisch, sondern auch in Papierform geführt. Ziel ist aber, Verfahren künftig ausschließlich elektronisch zu bearbeiten. Dies wird jedoch erst nach Erlass eines geplanten Justizkommunikationsgesetzes auf Bundesebene möglich sein. Interessierte Rechtsanwälte können sich an dem Projekt beteiligen und sich als Nutzer registrieren lassen. Wegen des Datenschutzes werden eingehende Dokumente verschlüsselt. Die Adresse des virtuellen Gerichtsfachs des Amtsgerichts Westerstede wird pünktlich zum Beginn des Pilotprojektes in der niedersächsischen Rechtspflege und auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Oldenburg veröffentlicht. Dort werden auch Informationen über die Registrierung als Nutzer zu finden sein. Das Pilotprojekt wird voraussichtlich Ende 2004 beendet werden.
http://www.olg-oldenburg.de
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