[31.10.2019] Im kommenden Jahr soll die bundesweite Vergabestatistik eingeführt werden. In einem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung Regelungen vor, sodass das Statistische Bundesamt mit der Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten beginnen kann.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit sowie zur Optimierung der Vergabestatistik beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, enthält der Entwurf unter anderem die notwendigen Regelungen für eine datenbasierte Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung. Das BMWi verweist dabei auf die bundesweite Vergabestatistik, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll und damit erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen liefert. Mit dem Gesetzentwurf werden alle notwendigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen, damit das Statistische Bundesamt mit der Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten im Laufe des Jahres 2020 beginnen kann, heißt es vonseiten des Ministeriums.
(ve)
Gesetzentwurf des Bundeskabinetts (Deep Link)
https://www.bmwi.de
Stichwörter:
E-Procurement,
Vergabestatistik,
BMWi