[20.11.2019] Familienleistungen sollen künftig benutzerfreundlich und schnell online beantragt werden können. Entsprechende Eckpunkte hat die Bundesregierung jetzt beschlossen.
Auf ihrer Klausurtagung in Meseberg (17. bis 18. November 2019,
wir berichteten) hat die Bundesregierung Eckpunkte für die Online-Beantragung von Familienleistungen beschlossen. Auszahlungen von Geldleistungen sollen künftig vereinfacht werden. Bisher sind diese häufig an zahlreiche Anforderungen gebunden, deren Erfüllung die Antragstellenden nachweisen müssen. In Zukunft sollen sich Eltern nach dem Willen der Bundesregierung entscheiden können, ob sie diesen bürokratischen Aufwand in die Verwaltung verlagern. Dann müssen die Behörden die notwendigen Angaben unmittelbar untereinander austauschen. Für die Bürger soll dies aber transparent und nachvollziehbar bleiben.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett im März 2020 vorgelegt werden, teilt die Bundesregierung weiter mit. Hintergrund des Vorhabens sei das Onlinezugangsgesetz. Mit dem Angebot ElterngeldDigital sei bereits ein digitaler Antragsassistent erfolgreich gestartet (
wir berichteten). 2020 soll laut Bundesregierung ein ähnlicher Assistent KinderzuschlagDigital folgen. Bis zum Jahr 2022 sollen sämtliche Leistungen der Verwaltung auch digital angeboten werden.
(ba)
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