[29.1.2020] Seit Anfang des Jahres kann die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) telefonisch über die Nummer 116 116 gesperrt werden. Betrieben wird die Sperr-Hotline von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesverwaltungsamts (BVA).
Besitzer von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) können seit Anfang Januar 2020 die Online-Ausweisfunktion ihres Dokuments telefonisch unter der Rufnummer 116 116 sperren lassen – weltweit, kostenlos und rund um die Uhr. Auch wer seine Bank- oder Kreditkarte verloren hat oder Missbrauch vermutet, kann diese unter der 116 116 deaktivieren lassen. Das teilt die Bundesdruckerei mit. Die Sperr-Hotline sei Teil des so genannten Sperrdienstes, den das Bundesverwaltungsamt (BVA) seit Einführung der Online-Ausweisfunktion betreibt. Die Bundesdruckerei biete diesen Service im Auftrag des BVA an, welches dabei als Schaltstelle zwischen der Bundesdruckerei, den Personalausweisbehörden und den Zertifizierungsdiensten diene.
Personalausweise und eATs werden seit zwei Jahren standardmäßig mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben, erklärt die Bundesdruckerei. Bürger könnten sich mit dieser Funktion derzeit für rund 100 Dienste online identifizieren. Anrufer würden unter 116 116 auch erfahren, ob ihr Dokument als Ausweis für das Internet freigeschaltet oder bereits gesperrt ist: Der aktuelle Status der Online-Ausweisfunktion sei in der so genannten globalen Sperrliste dokumentiert.
Klaus Wolter, Referatsleiter beim BVA, teilte mit: „Der zunehmende Identitätsmissbrauch im Internet zeigt: Digitale Identitäten der Bürger brauchen besonderen Schutz. Mit einer zunehmenden Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist eine hochverfügbare und zuverlässige Sperrmöglichkeit wichtig, wir haben uns für die Bundesdruckerei als neuen Dienstleister entschieden.“ Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems der Bundesdruckerei, sagte: „Wir erwarten zwischen 5.000 und 6.000 Anrufe monatlich, die ersten Anrufe haben wir bereits in der Silvesternacht entgegengenommen und bearbeitet.“
Bürger, deren Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, können diese Funktion laut Bundesdruckerei nur beim zuständigen Bürgeramt gegen eine Gebühr wieder freischalten lassen. Unter Mitwirkung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) bei der technischen Anbindung ist die Sperr-Hotline der Bundesdruckerei an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr verfügbar.
(co)
https://www.bundesdruckerei.de
Stichwörter:
Digitale Identität,
Personalausweis,
eAT,
Sperr-Hotline,
Bundesdruckerei,
Bundesverwaltungsamt,
ITZBund