[12.3.2020] Eine Rechtsverordnung zu Open Data hat der Berliner Senat auf den Weg gebracht. Damit sollen Behörden künftig mehr offene Daten zur Verfügung stellen können.
Der Berliner Senat hat laut eigenen Angaben einen wichtigen Schritt getan, damit die Verwaltung künftig mehr offene Daten zur Verfügung stellen kann. Auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat er den Entwurf einer entsprechenden Verordnung zur Kenntnis genommen. Diese konkretisiert nach Angaben der Senatskanzlei die im § 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Governments festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden der Berliner Verwaltung. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Senatorin Pop: „Daten sind Antreiber der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Sie können dabei helfen, die Stadt besser zu verstehen, neue Dienste für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und Geschäftsideen zu initiieren. Die Öffnung der Verwaltung für Open Data ist wichtig für Smart-City-Themen, für E-Government und andere innovative Neuerungen. Mit der Rechtsverordnung wollen wir das Potenzial von offenen Verwaltungsdaten für die Bürgerinnen und Bürger, die Berliner Wirtschaft und die Berliner Verwaltung noch stärker nutzen. So treiben wir den digitalen Wandel in Berlin voran.“
(ba)
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