[13.3.2020] Neue Online-Anträge für die Bereiche Gewerbewesen, Hundesteuer und Feuerwehr hat der kommunale IT-Dienstleister in Sachsen, KISA entwickelt. Der Roll-out könnte ab April starten.
KISA, der kommunale IT-Dienstleister in Sachsen, rüstet für das Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Wie der Zweckverband mitteilt, hat er Online-Anträge für die Bereiche Gewerbewesen, Hundesteuer und Feuerwehr entwickelt, die von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) zertifiziert und bereit für den Roll-out sind.
Die neuen Formulare im Bereich Gewerbewesen seien bereits bei einigen Kommunen online. So stehe beispielsweise in den Pilotkommunen Wurzen und Wilsdruf der digitalen An-, Um- und Abmeldung eines Betriebs nichts mehr im Weg. Noch in diesem Jahr will KISA alle Kunden, die das Gewerbefachverfahren GEVE 4 nutzen, umstellen und mit dem Online-Formular ausstatten. Einen Hund von zu Hause aus anzumelden, das soll das Online-Formular zur Hundesteuer ermöglichen. In die weiteren Ausbaustufen des Services sollen laut KISA die Ergebnisse aus den Digitalisierungslaboren vom Bund einfließen, die derzeit ausgewertet werden. Im Bereich der Feuerwehr soll der Online-Antrag für die Meldung des Verdienstausfalls der Kameraden durch den Arbeitgeber Verwaltungsvorgänge vereinfachen. Der Meldungsaufwand soll reduziert und eine schnellere Erstattung von Verdienstausfällen für den Arbeitgeber erreicht werden.
Mit dem Roll-out der Online-Anträge rechnet KISA ab April 2020. Einen ersten Eindruck davon, was für die Einbindung eines Online-Antrags notwendig ist, will KISA mit einem Leitfaden zum Roll-out sowie einem Fragebogen zur entsprechenden Leistung vermitteln.
(ba)
https://www.kisa.ithttps://www.sakd.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA),
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD),
OZG